| Archive und Matriken in St.Michael | |
Barnabitenarchiv, Pfarrarchiv, Matrikenraum, Kunstinventar. |
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Archive und Matriken Das Pfarrbüro betreut drei Archive: 1. Das Barnabitenarchiv. Es enthält Dokumente von Anfang der Kirche bis zum Jahre 1923. Dieses Archiv, Geheimarchiv der Barnabiten genannt, ist am Original-Ort im Originalarchiv untergebracht. Zudem ist ein zusätzlicher Raum für die Aufbewahrung weiterer alter Schriftstücke hergerichtet. Beide Räumlichkeiten stehen Forschern in mehreren Findbüchern, auch in digitaler Form, nach Vereinbarung zur Verfügung. 2. Das Pfarrarchiv Im Jahre 1923 haben die Salvatorianer die Pfarre Sankt Michael übernommen. Die Schriftstücke die seitdem über Kirche, Restaurierungen, Gruft, Vereine, Kunst, pastorale Tätigkeiten usw., aufbewahrt sind, sind in einem eigenen Raum untergebracht. Die Archivierung dieser Dokumente ist in Planung. 3. Matrikenraum Das Pfarrbüro hat auch die Matriken seit dem Anfang der Pfarre St. Michael zu betreuen. Sie enthalten die Taufbücher, Trauungsbücher und Sterbebücher. Zudem sind die Matriken der damaligen Pfarren St. Peter und der Kirche am Hof bei uns, wiederum nach Vereinbarung, einzusehen. 4. Kunstinventar Seit mehreren Jahren steht, auf Initiative der Erzdiözese Wien, eine vollständige Auflistung des ganzen Kunstinventars der Michaelerkirche, auch in digitaler Form, den Forschern zur Verfügung. Besonders für Studenten ist dieses Inventar eine Fundgrube für die Erfassung von Diplomarbeiten und weitere Studien. MatrikenbestandMATRIKEN (Bestand* in St.Michael, Wien 1) St.Michael, Am Hof und St.Peter
Taufen
Taufen 25. IV. 1783 – Ende 1907 Konvertiten 1821 – 1907 (3 Bände) Trauungen IV. 1783 – Ende 1907 Verkündbücher 1796 – 1850 Todesfälle 21. IV. 1783 – Ende 1907 St.Peter
Taufen
25. IV. 1783 – 1975 * aus Handbuch der Wiener Matriken von Dr. Rudolf Geyer Matriken - historischDie frühesten Hinweise auf Verzeichnisse der Täuflinge gehen zurück bis in die ersten Jahrhundert (um 200 buzw. 400 n. Chr.). Schon im 6. Jahrhundert gab es diesbezüglich vereinzelt Vorschriften. Der Name ‚Matriculae’ (lat. Öffentliches Verzeichnis) wurde schon in der ersten Hälfte des 17. Jh. Von Augustin Borbosa, einem berühmten Kanonisten verwendet. Das Wort hat den lateinischen Stamm ‚matrix’ (lat. Abstammung, Mutter), von dem sich das Wort ‚Matrimonium’ – Eheschließung, Trauung – albeitet und bezeichnet die Bücher, in denen die Standesfällt, Taufen, Trauungen und Todesfälle eingetragen wurden. Im kaiserlichen Hofdekret vom Jahre 1722 (22.Feber) werden sie erstmalig ‚Matrikenbücher’ genannt. Gemeinrechtlich schrieb das Konzil von Trient im Jahr 1545 – 1563 für die Pfarren die Führung von Tauf-und Trauungsbüchern vor. 50 Jahre später ordnete das Riuale Romanum dann auch Firmungs- und Totenbücher an. Die Vorschrift wurde nicht überall sofort befolgt und die Matrikenbücher nur allmählich eingeführt. Matrikenbücher in Österreich beginnen in den Pfarren (vereinzelt) bereits vor 1600. Die kirchlich-staatliche Matrikenführung (Altmatrik) wurde durch ein kaiserliches Patent (Josef II) vom 20. Februar 1784 geregelt. Damit wurden die katholischen ‚Pfarrer’,als staatliche Matrikenführer, vom Gesetzgeber verpflichtet, für Ihren ‚Pfarrsprengel’ (Pfarrbereich) Tauf-, Trauungs- und Totenbücher zu führen, die auch im zivilen Bereich – bis 1938/39 – ihre Gültigkeit hatten. (red) |
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